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Finanzlexikon: investition

investition

In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur versteht man im Allgemeinen unter Investition, kurz I, die "Verwendung finanzieller Mittel" (Wöhe) oder die Anlage von Kapital in Vermögen. Im weiteren Sinn gehören dazu neben kurzfristigen Anlagen auch Investitionen in Wertpapiere. Enger gefasst und am gebräuchlichsten ist der Begriff bei langfristigen Sachanlagen. Als langfristig kann dabei angesehen werden, wenn das Produktionsmittel das laufende Geschäftsjahr überdauert. Investitionen umfassen dabei einen weiten Bereich von Immobilien über Geschäftsfahrzeuge und Maschinen bis zur Büroeinrichtung und können von öffentlichen wie auch privaten Unternehmungen getätigt werden.

Betriebswirtschaftslehre

Als Investition im Sinne der Betriebswirtschaftslehre gilt die Anschaffung eines langfristig nutzbaren Produktionsmittels. Investitionsgüter werden in der Bilanz in das Anlagevermögen aufgenommen und gelten somit als Wertgegenstand im Besitz des Unternehmens. Investitionsgüter werden über den erwarteten Nutzungszeitraum abgeschrieben (s. Abschreibung).

Beispielsweise kann ein Geschäftsfahrzeug im Wert von 30.000 Euro angeschafft werden. Wird für dieses eine Nutzung von fünf Jahren geplant, können in jedem Jahr 6.000 Euro von den Erträgen als Abschreibung abgezogen werden. Damit fallen die Gesamtkosten in der Bilanz nicht bereits im ersten Jahr an, sondern werden gerecht über die gesamten Nutzungsdauer verteilt.

Investition und Finanzierung gelten als zwei verschiedene Seiten ein und derselben Medaille, da jede Investition auch entsprechend gegenfinanziert werden muss.

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